Neues KI-Gesetz: Was Selbstständige und Kleinunternehmen jetzt wissen sollten
Veröffentlicht am 24.10.2026
Seit dem 29. Juli 2026 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz zur europäischen KI-Verordnung. Es heißt KI-MIG, kurz für „KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz“. Der Name klingt schwer, die Kernfrage ist aber einfach: Wer sorgt für die Regeln rund um künstliche Intelligenz (KI), und wo bekommen Sie Hilfe?
Wer ist zuständig?
Die Bundesnetzagentur koordiniert die KI-Regeln in Deutschland. Sie ist außerdem Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. Die bisherigen Behörden bleiben wichtig, denn das Gesetz baut auf ihren Zuständigkeiten auf. Bekannte Ansprechpartner gibt es also weiterhin.
Hilfe vom KI-Service Desk
Die Bundesnetzagentur bietet einen KI-Service Desk. Dort erhalten Unternehmen Beratung und Informationen, wie sie die KI-Verordnung umsetzen. Die Website lautet: https://www.bundesnetzagentur.de/ki
Ab 2. August 2026: Kennzeichnung von KI-Inhalten
Insbesondere ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten. Dann müssen bestimmte KI-generierte oder veränderte Inhalte gekennzeichnet werden. Das betrifft Audio, Bilder, Videos und Texte.
Generative KI sind Programme, die selbst Texte, Bilder oder Töne erstellen. Die Europäische Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, die sich an Hersteller und Anwender solcher Systeme richten. Darin steht unter anderem, dass KI-generierte Bild- und Toninhalte erkennbar und maschinenlesbar markiert sein sollen, zum Beispiel durch digitale Wasserzeichen oder Metadaten.
Ein digitales Wasserzeichen ist eine Markierung im Inhalt selbst. Metadaten sind Zusatzinformationen in einer Datei, etwa darüber, wie sie entstanden ist.
Was Sie jetzt tun können
- Prüfen Sie, welche KI-Werkzeuge Sie für Texte, Bilder, Videos oder Audio nutzen.
- Fragen Sie beim Anbieter nach, ob Inhalte gekennzeichnet werden.
- Machen Sie für Kundinnen und Kunden erkennbar, wenn Inhalte KI-generiert sind.
- Nutzen Sie den KI-Service Desk für konkrete Fragen.
Was für Selbstständige offen bleibt
Die Mitteilung des Ministeriums richtet sich allgemein an Unternehmen. Zu Selbstständigen und Kleinbetrieben, zu Ausnahmen und zu möglichen Strafen sagt sie nichts. Ob und wie die neuen Pflichten für Ihren Betrieb gelten, klären Sie am besten direkt beim KI-Service Desk oder in den Leitlinien der EU-Kommission.
Quelle: https://bmds.bund.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/detail/neues-ki-gesetz-tritt-in-kraft