KI im Betrieb: Welche Hilfe die Bundesnetzagentur Unternehmen bietet
Künstliche Intelligenz (KI) kann Arbeit erleichtern, zum Beispiel beim Schreiben von Texten, bei der Planung oder beim Auswerten von Daten. Für Unternehmen gibt es dabei aber Regeln. Die sogenannte KI-Verordnung ist eine Regelung der Europäischen Union. Sie legt fest, welche Anforderungen KI-Systeme erfüllen müssen. Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland nun die zentrale Stelle, die bei dieser Verordnung hilft, Fragen beantwortet und Beschwerden annimmt.
Was ändert sich?
Laut einer Mitteilung der Bundesnetzagentur tritt am 29.07.2026 das Gesetz zur Umsetzung der KI-Verordnung in Kraft. Damit wird die Bundesnetzagentur zur Marktüberwachungsbehörde, also zur Stelle, die kontrolliert, ob KI-Systeme die Regeln einhalten. Sie ist außerdem Ansprechpartnerin und Beschwerdestelle. Wer einen Verstoß meldet, kann sich dorthin wenden. Die Bundesnetzagentur leitet solche Hinweise bei Bedarf an die zuständige Behörde weiter.
Der KI-Service-Desk: erste Orientierung
Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, hilft der KI-Service-Desk. Er ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups gedacht. Dort finden Sie:
- ein Online-Tool, mit dem Sie die Risikoklasse Ihres KI-Systems grob einschätzen können. Die Risikoklasse beschreibt, wie viele Pflichten für ein System gelten,
- Informationen zu europäischen Leitlinien und Praxisleitfäden,
- Hinweise, wie Sie KI-Kompetenz im Team aufbauen, also das nötige Wissen für den sicheren Umgang mit KI.
KI-Reallabore: testen unter Aufsicht
Ein Reallabor ist ein geschützter Versuchsraum. Dort dürfen neue KI-Systeme unter kontrollierten Bedingungen entwickelt, trainiert, getestet und geprüft werden. Die Bundesnetzagentur begleitet das Projekt fachlich: Gemeinsam werden Anforderungen geklärt, Risiken erkannt und Gegenmaßnahmen erarbeitet. So kann ein Produkt eventuell schneller auf den Markt kommen.
Wer ist zuständig?
In manchen Bereichen, etwa im Finanzsektor oder bei Medien, bleiben bekannte Aufsichtsbehörden wie die BaFin oder die Landesmedienanstalten zuständig. Die Bundesnetzagentur koordiniert dabei und übernimmt die Aufsicht in bisher nicht geregelten Bereichen.
Was wir noch nicht wissen
Der Quelltext nennt keine Kosten für die Angebote. Er beschreibt auch nicht, wie Sie sich für ein Reallabor bewerben, und nennt keine Fristen dafür. Diese Fragen sollten Sie direkt bei der Bundesnetzagentur klären.
Mehr Informationen gibt es unter www.bundesnetzagentur.de/ki.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260729_KI_VO.html