KI-Verordnung einfach erklärt: die vier Risikostufen und wer betroffen ist

Veröffentlicht am 24.10.2026

Worum es geht

Die KI-Verordnung der Europäischen Union gilt Schritt für Schritt. Sie teilt KI-Systeme in vier Risikostufen ein und legt fest, welche Pflichten für Anbieter und für Betreiber gelten. Dieser Beitrag fasst die Stufen und die wichtigsten Punkte zusammen — nach den Antworten, die die Bundesnetzagentur zur KI-Verordnung veröffentlicht hat.

Die vier Risikostufen

Die KI-Verordnung teilt KI-Systeme in vier Risikostufen ein:

Die Verordnung gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Die private Nutzung ist ausgenommen.

Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten oder eines führen, prüfen Sie zuerst, ob Ihre KI-Anwendung in eine der Risikostufen fällt. Für Erleichterungen oder Sonderregeln für KMU sollten Sie aktuelle Informationen direkt bei der Bundesnetzagentur oder bei der Europäischen Kommission nachlesen. Wir empfehlen, keine Entscheidungen auf Basis von Erleichterungen zu treffen, die hier nicht belegt sind.

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/_faq/faq_startseite.html