KI-Verordnung einfach erklärt: die vier Risikostufen und wer betroffen ist
Veröffentlicht am 24.10.2026
Worum es geht
Die KI-Verordnung der Europäischen Union gilt Schritt für Schritt. Sie teilt KI-Systeme in vier Risikostufen ein und legt fest, welche Pflichten für Anbieter und für Betreiber gelten. Dieser Beitrag fasst die Stufen und die wichtigsten Punkte zusammen — nach den Antworten, die die Bundesnetzagentur zur KI-Verordnung veröffentlicht hat.
Die vier Risikostufen
Die KI-Verordnung teilt KI-Systeme in vier Risikostufen ein:
- Inakzeptables Risiko: Diese Systeme sind verboten. Die Verordnung nennt acht verbotene Praktiken, die seit dem 2. Februar 2025 gelten.
- Hohes Risiko: Für diese Systeme gelten strenge Anforderungen, damit sie sicher eingesetzt werden. Ob ein System dazu gehört, hängt vom vorgesehenen Verwendungszweck ab.
- Begrenztes Risiko: Hier gelten vor allem Transparenzpflichten. Bei KI-erzeugten Texten, Bildern oder Audios muss klar sein, dass eine KI sie erstellt hat.
- Minimales Risiko: Diese Systeme sind weitgehend nicht reguliert.
Die Verordnung gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Die private Nutzung ist ausgenommen.
Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten oder eines führen, prüfen Sie zuerst, ob Ihre KI-Anwendung in eine der Risikostufen fällt. Für Erleichterungen oder Sonderregeln für KMU sollten Sie aktuelle Informationen direkt bei der Bundesnetzagentur oder bei der Europäischen Kommission nachlesen. Wir empfehlen, keine Entscheidungen auf Basis von Erleichterungen zu treffen, die hier nicht belegt sind.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/_faq/faq_startseite.html